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   SG Hildesheim, 30.10.2012 - S 25 AL 113/11   

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https://dejure.org/2012,127164
SG Hildesheim, 30.10.2012 - S 25 AL 113/11 (https://dejure.org/2012,127164)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 30.10.2012 - S 25 AL 113/11 (https://dejure.org/2012,127164)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - S 25 AL 113/11 (https://dejure.org/2012,127164)
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  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.10.2012 - S 25 AL 113/11
    Es kann daher auch dahinstehen, dass bei einem in den Gebührenvorschriften normierten festen Anhalt, wie z.B. der Mittelgebühr oder der abgesenkten Mittelgebühr als Regelgebühr, die Kombination dieses Anhalts und des Toleranzrahmens nicht in Betracht kommt, weil anderenfalls in jedem Durchschnittsfall eine bis zu 20 %ige Überschreitung der Anhaltsgebühren im Rahmen der Billigkeit bliebe (vgl.: Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Sozialgericht Hildesheim Beschluss vom 7. August 2012 - S 12 SF 64/12 E).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.10.2012 - S 25 AL 113/11
    Durch diese Kriterien wird eine einigermaßen gleichmäßige Berechnungspraxis gewährleistet (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF).
  • SG Hildesheim, 07.08.2012 - S 12 SF 64/12
    Auszug aus SG Hildesheim, 30.10.2012 - S 25 AL 113/11
    Es kann daher auch dahinstehen, dass bei einem in den Gebührenvorschriften normierten festen Anhalt, wie z.B. der Mittelgebühr oder der abgesenkten Mittelgebühr als Regelgebühr, die Kombination dieses Anhalts und des Toleranzrahmens nicht in Betracht kommt, weil anderenfalls in jedem Durchschnittsfall eine bis zu 20 %ige Überschreitung der Anhaltsgebühren im Rahmen der Billigkeit bliebe (vgl.: Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Sozialgericht Hildesheim Beschluss vom 7. August 2012 - S 12 SF 64/12 E).
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